Gassen für Notaufnahme-Gebühr unter bestimmten Bedingungen

Berlin (dpa) – Der Chef der Kassenärzte, Andreas Gassen, befürwortet eine Gebühr für Patientinnen und Patienten, die künftig ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung in die Notaufnahme kommen. «Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme geht, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, muss gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen», sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Es werde immer argumentiert, derartige Gebühren seien unsozial. «Unsozial ist in meinen Augen jedoch, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen und damit das Leben anderer Menschen zu gefährden», betonte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Er fügte hinzu: «Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall.»

Gassen begrüßte zugleich die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Rettungsdienst unter 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 virtuell zusammenzuschalten, um dort eine Ersteinschätzung vorzunehmen und den Anrufenden anschließend richtig zu leiten.

Stiftung Patientenschutz ist gegen Strafgebühr

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt eine Strafgebühr für Notaufnahme-Besuche ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung ab. Die entsprechende Forderung des Chefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sei unberechtigt, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. «Denn von massenhaftem Missbrauch der Notaufnahmen kann keine Rede sein. Schließlich würde sich fast jeder Zweite bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.»

Patientinnen und Patienten könnten die Schwere ihrer Symptome oft nicht deuten. Auch für Mediziner sei es nicht selten schwierig, eine fachfremde Diagnose zu stellen. «Deshalb müssen zunächst die Verbände der Kassenärzte ihre Hausaufgaben machen», verlangte Brysch. Das gelte neben dem Ausbau und der Spezialisierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auch für ausreichende Öffnungszeiten der niedergelassenen Arztpraxen sowie das Angebot von Hausbesuchen.

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