Experte: Land kann bei Starkregen automatisch zuständig sein

Mainz (dpa/lrs) – Das Land kann nach Einschätzung des Heidelberger Juristen Bernd Grzeszick bei Starkregenereignissen wie im vergangenen Sommer automatisch für die Einsatzleitung zuständig sein. Es gebe keine rechtlich Grundlage, dass das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD – nur auf Bitte – etwa der Kreise – die Leitung übernehmen könne, sagte der Staatsrechtler am Freitag im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags in Mainz.

Das Land könne nach dem Gesetz vielmehr automatisch zuständig sein, wenn sich eine größere Lage über mehrere Regionen erstrecke und Ressourcen knapp seien. Für die Zuständigkeit müsse nicht zuvor der Katastrophenfall ausgerufen worden sein. Ob die ADD bei der Sturzflut Mitte Juli 2021 automatisch zuständig war, könne er nicht abschließend beurteilen, da er nicht alle Fakten kenne. Es gebe aber Hinweise darauf.

Das rheinland-pfälzische Katastrophenschutzgesetz (LBKG) ist nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers effektiv und wirksam, aber eben auch anspruchsvoll. Denn die Behörden müssten in Situationen wie einem Starkregenereignis auch aktiv nachforschen, wie die Sachlage sei.

Es komme darauf an, zwischen den Ebenen im Austausch zu sein, «und wenn die Kommunikation nicht funktioniert, auf andere Art Sachkenntnis herbei zu führen», sagte Grzeszick, der auch Richter am Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen ist.

Die Führungsverantwortung bleibe nach dem Gesetz zudem bei demjenigen, der sie delegiert habe. Dies gelte auch für Landräte, sagte der Rechtswissenschaftler.

Der Untersuchungsausschuss will die Ursachen der Flutkatastrophe mit insgesamt 135 Toten in Rheinland-Pfalz Mitte Juli 2021 aufklären.

 

 

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