Bewährungsstrafe in Geldwäsche-Prozess

Frankenthal (dpa/lrs) – Wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche in sechs Fällen ist ein Angeklagter aus Speyer zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal habe es als erwiesen gesehen, dass der Mann Geld aus einem angeblichen Anlagemodell «gewaschen» habe, das in Wirklichkeit als betrügerisches «Schneeballsystem» funktioniert habe, sagte ein Justizsprecher. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Gericht zufolge sollen mehrere tausend private Anleger 2009/2010 über eine Bank in Dubai um rund 95 Millionen Euro gebracht worden sein. Ein Teil davon soll unter anderem über Scheinverträge «gewaschen» und nach Deutschland transferiert worden sein.

Das Landgericht ordnete bei dem 58-Jährigen auch die Einziehung von insgesamt 2,35 Millionen Euro an und verurteilte ihn zudem zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der nicht vorbestrafte Mann hatte kurz nach Beginn der Verhandlung nach einem sogenanntes Rechtsgespräch mit den Richtern und der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt.

Ein zweiter Beteiligter wurde vom Landgericht München bereits rechtskräftig wegen Betrugs in besonders schwerem Fall zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten wurde abgetrennt, da der Mann möglicherweise verhandlungsunfähig ist.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen