Besuch von Pflegeeinrichtungen auch mit Selbstauskunft

Saarbrücken (dpa/lrs) – Für den Besuch medizinischer Einrichtungen im Saarland genügt von diesem Mittwoch an auch eine mündliche Selbstauskunft über ein negatives Corona-Testergebnis. Der zugrundeliegende Selbsttest dürfe höchstens 24 Stunden alt sein, erklärte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Saarbrücken. Die Änderung gelte in gleichen Maßen auch für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern der Einrichtungen.

Hintergrund seien die sich ändernden Regelungen im Infektionsschutzgesetz ab dem 1. März und insbesondere der Wegfall der Testpflicht sowie die Änderung der Testverordnung des Bundes, hieß es. Man erwarte dadurch zahlreiche Schließungen von Teststationen, da die Refinanzierung der Testkosten auslaufe.

Außerdem würden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt seien. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sei die Testpflicht insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert worden. «Auch hier ist es möglich einen mündlichen Testnachweis zu erbringen», hieß es.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen