Ausschluss und Testpflicht: Massive Beschränkungen für Ungeimpfte

Die Landesregierung verschärft die Maßnahmen gegen Corona. Ungeimpfte bleiben demnach in vielen Bereichen außen vor und müssen sich zudem für den Arbeitsplatz oder den Friseurbesuch ständig testen lassen.

Düsseldorf (dpa/lnw) – Eine Millionenzahl Ungeimpfter wird in Nordrhein-Westfalen ab Mittwoch von zahlreichen Freizeitaktivitäten wie dem Restaurantbesuch, Kino oder Schwimmbad ausgeschlossen. Sie müssen außerdem in vielen Bereichen wie am festen Arbeitsplatz im Unternehmen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Beim Friseurbesuch gilt die sogenannte 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – weiterhin. Das sehen die neue Corona-Schutzverordnung NRW sowie eine bundesweit geltende Regelung zum Arbeitsplatz vor.

«Das heißt im Grunde genommen, dass man für das ganz normale Leben sagen kann, dass Menschen, die nicht geimpft sind, im Grunde genommen noch in die Geschäfte gehen können und ansonsten im Bereich außerhalb der Arbeit weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind», sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag beim Vorstellen der NRW-Verordnung in Düsseldorf.

Laumann rechnet wegen der Einschränkungen mit einem Rekordniveau bei den kostenlosen Bürgertests von landesweit etwa einer Million pro Tag. Denn etwa eine Million Arbeitnehmer sind nach seiner Schätzung in NRW noch nicht gegen Corona geimpft. Bisheriger Höchstwert seien 850 000 Bürgertests an einem Tag gewesen. Wie hoch der Anteil der Menschen im Homeoffice sei, sei aber unklar. In jüngster Zeit hätten sich pro Tag zwischen 250 000 und 332 000 Menschen testen lassen.

FREIZEIT- UND KULTURBEREICH: Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen Corona geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). Neben Sportveranstaltungen gilt diese Regel unter anderem auch für Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten. In Bereichen mit engem Körperkontakt oder hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs, Bars oder bei Karnevalsfeiern – müssen selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre, Menschen ohne Impfempfehlung und diejenigen, die nicht geimpft werden können.

UNGEIMPFTE ZUGANG NUR MIT TEST: Dabei geht es um die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Ungeimpfte Arbeitnehmer benötigen nach einer neuen bundeseinheitlichen Regelung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz einen frischen negativen Test. Ungeimpfte benötigen einen negativen Test aber zum Beispiel auch für den Friseurbesuch, die medizinische Fußpflege, eine standesamtliche Trauung oder eine Beerdigung. Beruflich bedingte Hotelübernachtungen sind für Ungeimpfte ebenfalls noch mit einem negativen Test möglich.

CORONALAGE: Die Zahl der Covid-Patienten in NRW-Krankenhäusern stieg bis Dienstag um fast 200 auf 2415. Laut Landesregierung waren knapp 10,5 Prozent der Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt. 317 der 546 Patienten, die mit Covid-19-Erkrankungen auf Intensivstationen behandelt werden, müssen beatmet werden. 377 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit waren noch frei. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag mit 249 am Dienstag noch weiter deutlich unter dem Bundeswert von knapp 400. Pro 100 000 Einwohner gab es in den vergangenen sieben Tagen 4,22 coronabedingte Krankenhauseinweisungen in NRW. Bei einem Wert über 6 will die Landesregierung weitere Schutzmaßnahmen treffen.

IMPFUNGEN: Jede Woche müssen nach Angaben des Gesundheitsministeriums in NRW rund 600 000 Corona-Auffrischungsimpfungen verabreicht werden. Laumann ist offen dafür, dass auch Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen wie Zahnärzte die Möglichkeit bekommen sollten, sich an der Impfkampagne zu beteiligen. Bisher haben nach Angaben des Ministeriums in NRW fast 1,4 Millionen Menschen eine Booster-Impfung bekommen. Bis Ende März stehen rechnerisch noch weitere knapp elf Millionen Auffrischimpfungen an. Laumann schließt auch eine allgemeine Impfpflicht nicht mehr aus, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Das könnte nur bundesweit beschlossen werden.

 

 

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