Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Wittlich. Vorsorge gilt es für weniger gute Zeiten zu treffen: bei Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder wenn durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter die Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament sollen bei der Entscheidungsfindung helfen. Am Donnerstag, 2. September, 19:00 Uhr wird das Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen besprochen.

Anmeldung erforderlich, Tel. 06571-21 10, Dt. Kinderschutzbund Mehrgenerationenhaus Wittlich, Kurfürstenstr. 10. Der Eintritt ist frei. Referenten: Fachanwältin A. Dahmen – SHG Spondylodese.

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