Trotz Job auf Hartz IV angewiesen – 558 Aufstocker im Kreis Bernkastel-Wittlich

Wenn der Job zum Leben nicht reicht: Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind aktuell 558 Menschen auf Sozialleistungen angewiesen – obwohl sie eine Arbeit haben. Damit ist fast jeder vierte erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher im Kreis ein „Aufstocker“ (23 Prozent). Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit.

NGG-Regionalchef Klaus Schu spricht von „alarmierenden Zahlen“. Es könne nicht sein, dass so viele Menschen trotz Arbeit zum Jobcenter gehen müssten. „Besorgniserregend ist der hohe Anteil von Kindern, die unter Armutsbedingungen aufwachsen“, so der Geschäftsführer der NGG-Region Trier. Laut Arbeitsagentur leben bei 293 Hartz-IV-Aufstockern im Kreis Bernkastel-Wittlich Kinder im Haushalt. 117 dieser Haushalte werden von Alleinerziehenden geführt – 94 Prozent von ihnen sind Frauen.

Nach Beobachtung des Gewerkschafters sind niedrige Löhne eine Hauptursache des Problems: „Wer an der Bäckertheke oder in der Gaststätte arbeitet und dabei nur einen Mini- oder Teilzeitjob hat, für den wird es am Monatsende extrem eng. Nur wenn die Einkommen deutlich steigen, kann die Arbeit wieder zum Leben reichen.“ Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde, wie sie die Bundesregierung plant, sei dabei ein wichtiger erster Schritt. In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Lebensmittelhandwerk werde bislang oft deutlich zu wenig gezahlt. Ein Sprung nach vorn sei in diesem Zusammenhang der aktuelle Tarifabschluss im Gastgewerbe, bei dem Lohnerhöhungen im zweistelligen Bereich erzielt wurden. Gewerkschaft und Arbeitgeber haben darüber hinaus vereinbart, dass ab April dieses Jahres der Mindestlohn in rheinland-pfälzischen Hotels und Gaststätten schon bei 12 Euro liegt. Die NGG fordert, dass für den neuen Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit erklärt wird, sodass alle Lohnbestimmungen für jeden Betrieb und Beschäftigten der Branche gelten. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten bundesweit drei von vier Aufstockern im Niedriglohnsektor.

„Besonders wichtig ist es, die Lage von Kindern in Hartz-IV-Haushalten zu verbessern. Armut darf nicht vererbt werden“, unterstreicht Schu. Die von der Ampel-Koalition angekündigte Kindergrundsicherung sei der „richtige Weg“. Mit der Reform sollen bisherige Leistungen für Kinder gebündelt und ein höheres Existenzminimum festgelegt werden. „Hier ist entscheidend, das Armutsrisiko für Kinder zu minimieren – indem die Bedarfssätze für Heranwachsende deutlich steigen“, so Schu.

Das von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) versprochene Gesetz dazu müsse nun rasch auf den Weg gebracht werden. Nach Angaben des IAB steigt die Armutsgefahr von Hartz-IV-Empfängern durch Kinder stark an. Insbesondere für Alleinerziehende: Ihr Risiko, das Einkommen beim Amt aufstocken zu müssen, liegt mit 40 Prozent am höchsten.

Wichtig sei zugleich, das Hartz-IV-System zu reformieren, damit auch Menschen, die derzeit keine Chance auf Arbeit hätten, in Würde leben könnten. „Der aktuelle Regelsatz für Alleinerziehende von 449 Euro im Monat ist viel zu niedrig. Für Lebensmittel sind gerade einmal 155 Euro vorgesehen – bei stark steigenden Preisen. Zu Jahresbeginn sind die Regelsätze nur minimal erhöht worden. So gibt es für Kinder bis 13 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft gerade einmal zwei Euro mehr“, erklärt Schu. Da Hartz IV der Inflation schon lange hinterherhinke, komme die aktuelle Erhöhung von 0,76 Prozent einer Kürzung gleich. Mit einem menschenwürdigen Existenzminimum habe das nichts zu tun.

Schu begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Hartz IV durch ein sogenanntes Bürgergeld zu ersetzen. Hier dürfe es nicht nur um eine Namensänderung gehen, sondern es brauche eine echte Reform. Das Bürgergeld müsse höher sein als die bisherigen Leistungen aus der Grundsicherung – und für Betroffene leichter zu beantragen. Die bisherigen, oft sehr harten Sanktionen gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand. Dies habe im Übrigen das Bundesverfassungsgericht entschieden.

„Beim Thema Aufstocker gilt aber auch: Die Unternehmen stehen ebenso in der Verantwortung. Sie müssen armutsfeste, tariflich abgesicherte Jobs bieten, damit niemand überhaupt erst aufstocken muss“, so Schu weiter. Faire Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen seien zugleich der beste Schutz vor dem Fachkräftemangel in vielen Branchen.

 

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