Einführung eines einheitlichen Glasflaschenpfandes während der Säubrennerkirmes

Wittlich. Zur diesjährigen Säubrennerkirmes vom 20. bis 23. August führt Wittlich erstmals ein einheitliches Glasflaschenpfand ein. Die rote Plastikmünze macht Taschenkontrollen auf mitgebrachte Glasflaschen noch effektiver. Damit lässt sich das Glasflaschenverbot im Veranstaltungsbereich leichter durchsetzen, das zur Vermeidung von Verletzungen erstmals 2009 eingeführt wurde.
Seit Jahren stellen achtlos weggeworfene Wein- und andere Glasflaschen bei der Wittlicher Säubrennerkirmes ein großes Problem nicht nur für die Reinigungskräfte dar. Die mögliche Verletzungsgefahr durch herumliegende Scherben war erheblich, Festbesucher mit dünnen Sommerschuhen waren besonders gefährdet. Zudem konnten die Diensthunde der Polizei nicht mehr im Veranstaltungsbereich eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Polizei und die Ordnungsbehörde 2009 erstmals ein Glasverbot im Veranstaltungsbereich ausgesprochen. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor Gefahren in Zusammenhang mit dem Mitführen von Glasgetränkebehältern während der Säubrennerkirmes erlassen. Somit konnten erstmals Taschen, Rucksäcke etc. auf mitgebrachte Flaschen kontrolliert werden. Ordnungsgemäß durchführbar ist diese Regelung allerdings nur dann, wenn für die Polizei und das Ordnungsamt erkennbar ist, ob mitgeführte Flaschen im Veranstaltungsbereich gekauft wurden oder nicht. Diese Kontrollen wird es auch zur Säubrennerkirmes 2010 geben. Ergänzt werden diese stichprobenartigen Überprüfungen 2010 durch die Einführung des Glasflaschenpfandes mit einheitlicher Pfandmarke.

Das neue Flaschenpfand wird 2010 für alle Standbetreiber bei der Wittlicher Säubrennerkirmes eingeführt. Flaschen dürfen nur mit der offiziellen roten Pfandmarke der Stadt Wittlich ausgegeben werden, der Gegenwert der Pfandmarke beträgt 1 Euro. Das System sieht vor, dass gekaufte Glasflaschen an allen Ständen, die gleichartige Flaschen im Verkauf haben, zurückgegeben werden können. Ein Beispiel: Kauft der Besucher auf dem Rummelplatz eine Flasche Limonade, kann er diese beispielsweise auf dem Pariser Platz mit der neuen offiziellen Pfandmarke zurückgeben (vorausgesetzt, dass dort auch Limonade verkauft wird) und bekommt die Pfandhöhe von 1 Euro ausgezahlt.

Die Trinkgläser-Pfandregelung und die PET-Flaschen sind von dem Glasflaschen-Pfandsystem nicht betroffen und werden von jedem Standbetreiber selbstständig geregelt. Mehr unter www.saeubrenner.com /hg.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen