EAZ-Interview: Lava-Abau nicht um jeden Preis

Das Thema „Landschaftszerstörung in der Vulkaneifel“ beschäftigt die Menschen, die hier leben, sehr.  Die Eifelzeitung (EAZ) nahm dies zum Anlass und sprach mit den Initiatoren der Aktion „Zum Abbau freigegeben?“ Lesen Sie, was uns Prof. Erkert, Herr Horn, Herr Leinung und Herr Felten zu sagen hatten. 

EAZ: Prof. Erkert, gemeinsam mit fünf anderen Dauner Naturschutzverbänden stellt Ihr Verband, der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, unter dem Titel „Zum Abbau freigegeben?“ in der EAZ seit einiger Zeit bestimmte Vulkanberge in Wort und Bild vor. Warum?

Erkert: Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass es diese Berge bald nicht mehr geben könnte. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) in Mainz plant, sie im kommenden Regionalen Raumordnungsplan (ROP) allesamt als Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung ausweisen zu lassen und damit endgültig für den Lava- und/oder Basaltabbau freizugeben. Das wahre Ausmaß dieser Bedrohung der Vulkaneifel scheint bisher weder unserer Bevölkerung noch den politisch Verantwortlichen aller Couleur klar  zu sein.

EAZ: Herr Horn, Sie leiten die Ortsgruppe Daun des Eifelvereins. Erklären Sie unseren Lesern doch bitte, worin diese Bedrohung konkret besteht.

Horn: Ist ein Berg im Raumordnungsplan (ROP) erst einmal als „Vorranggebiet Rohstoffsicherung“ ausgewiesen, kann dort jederzeit  Gestein abgebaut werden. Er wird dann über kurz oder lang genau so aus unserer Vulkaneifellandschaft verschwinden wie bereits der Goldberg bei Ormont, der Steffelnkopf, der Goßberg bei Walsdorf, der Wartgesberg bei Strohn  oder der Kalenberg bei Oberstadtfeld. Örtliche Räte oder auch der Kreistag haben dann keine Mitsprachemöglichkeit mehr.

EAZ: Herr Felten, auch Ihr Verband, der NABU, gehört diesem Aktionsbündnis an. Nennen Sie mal Beispiele für derartige Planungen des LGB.

Felten: Unter den vorgesehenen Vorrangebieten befinden sich sogar Berge, die nach dem Naturschutzgesetz geschützt sind  wie die Naturdenkmale Rockeskyller Kopf, Scharteberg oder der Asseberg bei Daun-Waldkönigen. Selbst der als Naturschutzgebiet ausgewiesene Döhm  bei Dreis gehört dazu.

Auch Vorkommen vulkanischer Gesteine, an denen bisher noch nie nennenswerter Abbau stattfand bzw. ein Abbau schon vor vielen Jahren eingestellt wurde, sollen jetzt zu Vorranggebieten erklärt werden. So etwa die Aarley bei Üdersdorf, die Steineberger Ley, der Wetschberg und Mühlenberg bei Oberbettingen, der Reinertsberg bei Brück oder der Roßbüsch, dessen geplantes Vorranggebiet mit rund 140 ha einen großen Teil des Dreiecks zwischen Kalenborn, Niederbettingen und Oberbettingen ausfüllen würde.

Eine Bildergalerie dazu finden Sie auf unserer Homepage www.nabu-daun.de unter „Zum Abbau freigegeben? Vorranggebiete Rohstoffsicherung“.

EAZ: Herr Leinung, auch der BUND hat sich mit der Angelegenheit befasst. Können Sie etwas zur Gesamtgröße der jetzigen und geplanten Abbauflächen sagen?

Leinung: Lava und Basalt werden im Landkreis Vulkaneifel gegenwärtig auf einer Gesamtfläche von rund 400 ha abgebaut. Die Planungen sehen vor, die Flächen für den Abbau vulkanischer Gesteine auf weit über 2.000 ha, d.h. also das Fünffache (!) zu vergrößern. Das sind über 20 Quadratkilometer. Rechnet man noch die Flächen des Kalkabbaus hinzu, erhöht sich die für den Gesteinsabbau vorgesehene Gesamtfläche auf rund 2.600 ha. Dies entspricht in etwa der Größe von 3.600 Fußballfeldern. Wird diese Planung Realität, so kann man sich leicht vorstellen, was von unserer naturnahen Kulturlandschaft in der Vulkaneifel noch übrigbleiben wird.

EAZ: Wenn es bisher nur um eine Planung des LGB geht, wer entscheidet denn darüber, was Realität wird?

Leinung: Das LGB hat seine Rohstoffgeologische Fachplanung bei der Planungsgemeinschaft der Region Trier vorgelegt. Auf Grund dieser Vorlage werden die Mitglieder der Regionalvertretung bei der Planungsgemeinschaft demnächst entscheiden, welche Flächen als Vorrangflächen für den Gesteinsabbau ausgewiesen werden. Dieser Regionalvertretung gehören 55 Vertreter aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der Stadt Trier an. Der Landkreis Vulkaneifel ist nur mit 8 Mitgliedern vertreten.

Die Planungsgemeinschaft hat leider das längst nicht mehr zeitgemäße, aber dennoch übermächtige Bundesberggesetz aus den 1930er Jahren zu berücksichtigen. Es verschafft der Rohstoffsicherung im Vergleich zu anderen Nutzungen der Landschaft, wie etwa der Land- und Forstwirtschaft, dem Tourismus oder Naturschutz, eine alles überragende Stellung. Diese leitet sich aus der sogenannten Rohstoffsicherungsklausel ab. Danach ist hinsichtlich der Rohstoffe „dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden“.

EAZ: Herr Thelen, Sie vertreten den Landesjagdverband. Seit einigen Wochen gibt es den Naturpark Vulkaneifel. Nach dessen Verordnung ist die Vulkaneifel, „mit ihren vulkanischen Zeugnissen als großräumiges Gebiet zu schützen und die charakteristische Schönheit der Landschaft zu erhalten“.

Thelen: So steht es auf dem Papier. Aber in dieser Naturpark-Verordnung ist eben leider auch festgelegt worden, dass alle Schutzbestimmungen nicht gelten für die in einem gegenwärtig oder zukünftig gültigen ROP ausgewiesenen Vorranggebiete. Diesbezüglich ist die Naturpark-Verordnung also wertlos. Sie taugt nicht, um unsere Vulkanlandschaft vor weiterer Zerstörung zu bewahren. Das war übrigens auch ein Grund, warum diese Verordnung von mehreren Naturschutzverbänden scharf kritisiert wurde.

EAZ: Herr Bell, Ihr Verband ist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Gibt es denn niemanden, der für den Erhalt der Landschaft eintritt?

Bell: Doch, wir wissen, dass viele Menschen mit der Zerstörung der Eifellandschaft nicht einverstanden sind. Wir wissen von Gemeinderäten, die sich gegen einen weiteren Lava- und Basaltabbau auf ihren Gemarkungen ausgesprochen haben. Auch der Kreistag hat schon vor vielen Jahren einen Beschluss gefasst, keine weiteren Lavagruben und Basaltbrüche im Kreis haben zu wollen. Wir hoffen daher, dass jetzt alle aktiv werden, die einen solchen Raubbau an der Landschaft nicht zulassen wollen.

EAZ: Was heißt das konkret, Prof. Erkert?

Erkert: Gefordert sind hier natürlich zuerst die  lokal- und landespolitisch Verantwortung Tragenden. Aber auch jeder Bürger kann etwas dagegen unternehmen. Wir fordern daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf:
Unterstützen Sie aktiv alle Aktionen, die vom LGB eingeschlagene Weichenstellung zum endgültigen Ausverkauf der einmaligen Vulkanlandschaft im neuen Raumordnungsplan zu verhindern!

Helfen Sie mit, unsere Vulkaneifel-Heimat so lebens- und erlebenswert zu erhalten, wie sie gegenwärtig noch ist!

Sprechen Sie Ihre gewählten Vertreter auf Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Kreis- und Landesebene auf die unseligen Planungen des Landesamtes an und tun Sie Ihre Meinung zu dieser ganzen Entwicklung z. B. auch in Leserbriefen kund!

EAZ:  Vielen Dank für das Gespräch.
 

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