Verkehrskontrollen in Bitburg

Bitburg. Am aktuellen Wochenende konnten im Zeitraum von Samstagvormittag bis Sonntagnachmittag durch Kräfte der Polizeiinspektion Bitburg bei Verkehrskontrollen insgesamt vier Fahrzeugführer festgestellt werden, die unter dem Einfluss von Alkohol standen.

In einem weiteren Fall stürzte ein alkoholisierter Fahrer mit einem Leichtkraftrad. Am frühen Samstagvormittag wurde gegen 00:30 Uhr ein 38-Jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW, auf der L5, in Höhe der Ortslage Rittersdorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.

Am Samstagabend gegen 22:30 Uhr verständigten aufmerksame Zeugen die Polizeiinspektion Bitburg, weil ein Mann offensichtlich stark alkoholisiert mit seinem PKW durch Kyllburg gefahren wäre. Der 40-Jährige Fahrzeugführer konnte angetroffen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille.

Am frühen Sonntagmorgen wurde gegen 05:00 Uhr in Bitburg ein 29-Jähriger Mann festgestellt, welcher zuvor seinen PKW geführt hatte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.

Ebenfalls am Sonntagvormittag meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer einen sehr unsicher geführten Transporter zwischen Altscheid und Koosbüsch. Der Transporter wäre in der Ortslage Altscheid auch in einem Fall von der Fahrbahn abgekommen. Der merklich alkoholisierte Fahrzeugführer flüchtete zunächst vor den Zeugen, konnte aber durch eine Streifenwagenbesatzung in Hermesdorf gestellt werden. Einen Atemalkoholtest lehnte er ab, weshalb die Entnahme einer Blutprobe erfolgte.

Neben den bei Verkehrskontrollen festgestellten Fahrzeugführern kam es in einem weiteren Fall zu einem Verkehrsunfall. Ein 20-Jähriger Mann stürzte mit einem nicht zugelassenen Kleinkraftrad auf der K40 bei Beilingen. Der Fahrzeugführer stand deutlich unter dem Einfluss von Alkohol. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von gut 1,3 Promille. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Eine Blutprobe wurde entnommen. Der 20-Jährige Fahrzeugführer war zudem nicht im Besitze einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. In allen Fällen wurden die entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden.

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