Geldregen: Mindestens 50.000 Euro wehen aus Hochhaus

Mainz (dpa/lrs) – Geldscheine im Wert von mindestens 50.000 Euro sind in Mainz aus einem Hochhaus geflattert. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, haben mehrere Anwohner aus dem Hochhauskomplex am Montagmittag das «außergewöhnliche Unwetter» gemeldet. Anwohner hätten bereits einen fünfstelligen Betrag eingesammelt und der Polizei übergeben. Eine Sprecherin betonte, dass das Einstecken der Banknoten nicht erlaubt ist. Es handele sich um eine Fundunterschlagung, die zu einer Geld- oder Haftstrafe führen könne.

Der Eigentümer der hohen Geldsumme ist noch unbekannt. Bislang habe sich noch niemand gemeldet, sagte die Sprecherin. Sollte der Besitzer sich nicht im Laufe des Dienstags melden, wird das Geld an das Fundbüro der Stadt Mainz übergeben. Der rechtmäßige Eigentümer kann gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises das Geld abholen.

Unklar war laut Polizei, aus welchem Gebäude der Geldregen stammte und warum die Banknoten aus dem Haus geflogen waren. «Die Vermutungen reichen von eingenähtem Geld in einem Kopfkissen, das versehentlich beim Ausschlagen herausfiel, bis hin zu Geld, das aus einer Straftat stammt», hieß es. Zuvor hatte der Südwestrundfunk berichtet.

«Ich vermute, der Tatbestand der Fundunterschlagung ist nicht allen Menschen bekannt», sagte die Rechtsexpertin Jennifer Vanessa Kaiser der Deutschen Presse-Agentur. Bei einem Geldschein handele es sich um eine «fremde bewegliche Sache» im Sinne des Gesetzes. «Wenn ich den Schein einfach einstecke, unterschlage ich ihn rein juristisch. Dann könnte eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen.» Abzugeben sei eine solche Fundsache bei der Polizei oder im Fundbüro. «Ebenfalls gesetzlich geregelt ist ein gestaffelter Finderlohn», sagte Kaiser in Ingelheim am Rhein.

 

 

 

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