Bleibt A1-Lückenschluss eine Staatslüge?

Man muss es sagen, wie es ist. Die Bevölkerung in der Eifelregion wird in Sachen A1-Lückenschluss seit mehr als 35 Jahren von der Politik ständig belogen. Sage und schreibe 15 Verkehrsminister haben es bisher nicht geschafft, den Lückenschluss der ältesten Autobahn Deutschland zu vollenden. Entweder war kein Geld da oder die Planer kommen nicht in die Pötte. Das ist eine Schande!

Die SPD-Verkehrsminister haben von 1966 bis 1982 nichts gemacht. Die CDU/CSU-Minister von 1982 bis 1998 und im Anschluss von 1998 bis 2010 waren es erneut die SPD-Minister, die sich nicht um den A1-Lückenschluss gekümmert haben. Seit ein paar Monaten ist wieder die CSU (Peter Ramsauer) am Ruder. Jetzt „bummeln“ wieder die SPD-geführten Länder NRW und RLP mit den Planungen.      

Seit 16 Jahren verschaukelt die SPD-Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck die Menschen im Norden von Rheinland-Pfalz nach Strich und Faden. Während das Autobahnnetz im südlichen Rheinland-Pfalz immer dichter geworden ist,  hat sich in Sachen A1-Lückenschluss seit 35 Jahren fast nichts getan. Immer dann wenn große Wahlen vor der Tür standen, kamen sie, die „Spatenstecher“ und haben große Reden geschwungen. Was ist passiert? Fast nichts! Und das wenige, das gebaut worden ist, strotzt nur so vor Baumängeln. Im neuen Rot-Grünen Koalitionsvertrag steht:

„Der Lückenschluss der A 1 zwischen Kelberg und Lommersdorf in Nordrhein-Westfalen ist im Bundesverkehrswegeplan als neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag festgelegt. Die naturschutzfachlichen Planungen sind daher mit besonderer Untersuchungstiefe parallel mit einer Nullvariantenuntersuchung durchzuführen. Sie werden unter Einbeziehung von Naturschutzbehörden auf Bundesebene einer Überprüfung vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens unterzogen.“

Was das bedeutet, kann man sich vorstellen. Wir haben zwar eine Autobahnbrücke bei Rengen, deren Fahrbahnbelag aber eher einer Waschbrettpiste gleichkommt. Dort soll der Gussasphalt nicht richtig eingebaut worden sein. Die Bauabnahme sei übrigens trotz gravierender Baumängel schon abgeschlossen, heißt es. Gewährleistungsansprüche ade?

Und wehe es regnet ein paar Tropfen zuviel zwischen Hasborn und Rengen. An manchen Stellen bleibt dort großflächig das Wasser auf der Straße stehen. Gefährliches Aquaplaning auf einem neu hergerichteten Autobahnabschnitt? – toll! Die Hilflosen helfen sich da mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. So einfach ist das.    

Was bisher kaum jemand wusste

In Sachen A1-Lückenschluss hat Rheinland-Pfalz still und leise die Verantwortung für die Bauvorbereitung/Plaung und die Bauausführung des 2. Teilabschnittes (zwischen AS Kelberg und Blankenheim 25km) Anfang letzten Jahres an den Landesbetrieb Straßenbau NRW nach Nordrhein-Westfalen (auch SPD!) übertragen. Hierzu wurde sogar ein Staatsvertrag verfasst.

Staatsvertrag

Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau

Fundstelle: GVBl 2010, S. 77

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch  den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Bauen und Verkehr, schließen folgenden Staatsvertrag:

Präambel

Im Streckenzug der Bundesautobahn A 1 besteht noch eine ca. 25 km lange Lücke in der Eifelregion zwischen Blankenheim (Nordrhein-Westfalen) und Kelberg (Rheinland-Pfalz), für die noch kein bestandskräftiges Baurecht vorliegt und die durch den Weiterbau der A 1 geschlossen werden soll.

Der geplante Lückenschluss bedeutet nicht nur eine verkehrliche Verbesserung sondern auch eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Eifelregion, da eine verbesserte Erreichbarkeit die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr und den kulturellen Austausch stärkt sowie Arbeitsplätze schafft und sichert.

Zur Erreichung dieser gemeinsamen Ziele unterstützen sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gegenseitig im Rahmen des Möglichen und Erforderlichen.

Der Lückenschluss wird in drei Teilabschnitten – Anschlussstelle (AS) A 1/B 51 Blankenheim bis AS A 1/L 115z Lommersdorf (1.), AS A 1/L 115z Lommersdorf bis AS A 1/L 10 Adenau (2.) und AS A 1/L 10 Adenau bis AS A 1/B 410 Kelberg (3.) – geplant und in Teilabschnitten gebaut. Für diese Teilabschnitte gilt es, so schnell wie möglich Baurecht zu erreichen.

Der 1. Teilabschnitt liegt in Nordrhein-Westfalen, der 3. Teilabschnitt in Rheinland-Pfalz. Der 2. Teilabschnitt umfasst eine Länge von 8,4 km, dabei wird die Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mehrmals tangiert bzw. gekreuzt; dieser 2. Teilabschnitt ist Gegenstand des Staatsvertrages.

Artikel 1

(1) Das Land Rheinland-Pfalz überträgt die Befugnis zur Durchführung von lanfeststellungsverfahren, die sich auf den 2. Teilabschnitt, AS A 1/L 115z Lommersdorf bis AS A 1/L 10 Adenau, und die hierfür geeigneten Flächen in den rheinland-pfälzischen Landkreisen Ahrweiler und Vulkaneifel (Straßenbau-, Brückenbau- und Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen) beziehen, auf das Land Nordrhein-Westfalen. Als solche Flächen werden sämtliche Flächen betrachtet, auf die sich die Rechtswirkungen der Planfeststellungsentscheidung erstrecken.
(2) Planfeststellungsbehörde ist das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen oder die von ihm benannte Stelle. Anhörungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Erörterungstermine werden ortsnah angesetzt.
(3) Die Verantwortung für die Bauvorbereitung und die Bauausführung des 2. Teilabschnittes trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
(4) Soweit rheinland-pfälzische Flächen betroffen sind, erfolgt die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, die Bauvorbereitung und die Bauausführung im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz; dieser erhält jeweils unverzüglich Zweitschriften der Akten und Unterlagen.

Artikel 2

Das Land Nordrhein-Westfalen wendet für die rheinland-pfälzischen Flächen das in Rheinland-Pfalz geltende Recht an.

Artikel 3

Jeder Vertragspartei steht das Recht der Kündigung für den Fall zu, dass für das dem Vertrag zugrunde liegenden Ausbauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages ein Planfeststellungsverfahren beantragt oder fortgesetzt worden oder nicht innerhalb von zehn Jahren ein Planfeststellungsbeschluss ergangen ist.

Artikel 4

(1) Der Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

(2) Die Übertragung der Befugnisse endet nach der endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens einschließlich aller dafür erforderlichen Anlagen und Einrichtungen für diesen Teilabschnitt. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Planfeststellungsänderungsverfahren oder eine sonstige Entscheidung der Planfeststellungsbehörde erforderlich werden, welche Auswirkungen auf die in Rheinland-Pfalz getroffenen Festsetzungen haben könnte, wird bereits heute die erforderliche Befugnis für ein derartiges Verfahren mit übertragen. Die Übergabe der fertiggestellten Baumaßnahme oder von Teilen der Baumaßnahme in die Unterhaltungslast des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt jeweils nach Bauabnahme.
(3) Weitere Verfahrensfragen sowie eine Regelung zum Ausgleich der für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben entstehenden Verwaltungskosten werden in einem gesonderten Verwaltungsabkommen geregelt.

Düsseldorf, den 18. Januar 2010
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Minister für Bauen und Verkehr
Lutz Lienenkämper

Mainz, den 25. Januar 2010

Für das Land Rheinland-Pfalz
Der Minister für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Hendrik Hering

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