BGH prüft Urheberrechtsstreit um Fernsehen in Seniorenheimen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht. Weiterlesen

Verbot dokumentiert Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats

Mainz. Auch in Rheinland-Pfalz wird das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (kurz: „Artgemeinschaft“) und ihrer Teilorganisationen seit den frühen Morgenstunden vollzogen.

Foto: Andreas Arnold/dpa

Rund zehn Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Mainz haben das Wohnanwesen eines Ehepaares im Landkreis Alzey-Worms durchsucht. Bei den Personen handelt es sich um langjährige Mitglieder der 1951 gegründeten Organisation. Das Ehepaar beteiligte sich in den vergangenen Jahren aktiv an Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat als zuständige Vollzugsbehörde den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Verwaltungsgericht Mainz erwirkt. Die Polizei stellte unter anderem Kommunikations- und IT-Geräte sowie schriftliche Unterlagen als Beweismittel sicher.

„Nach dem Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ in der vergangenen Woche zeigt unser Rechtsstaat mit den Maßnahmen einmal mehr, dass er wehrhaft ist und rechtsextremistischer Gesinnung entschieden begegnet“, sagte Innenminister Michael Ebling. Der Rechtsextremismus stelle nach wie vor die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Wie ernst der Staat diese Bedrohung nehme, dokumentiere das entschlossene Vorgehen der Sicherheitsbehörden.

Insgesamt wird der „Artgemeinschaft“ in Rheinland-Pfalz eine Personenzahl im mittleren einstelligen Bereich zugerechnet. Gefestigte Strukturen und Trefförtlichkeiten im Land gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht.

Die neoheidnische „Artgemeinschaft“, deren Vereinssitz sich in Berlin befindet, ist eine große deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung. Sie verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein rassistisches Weltbild. Ihr zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“, um das nach ihrer Lesart „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.

Zweck der nun verbotenen Vereinigung war es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur. Hinzu kam eine umfängliche Gemeinschaftspflege, zum Beispiel bei in der rechtsextremistischen Szene beliebten Sonnenwendfeiern.

Der „Artgemeinschaft“ werden bundesweit rund 150 Mitglieder und eine Vernetzung mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen zugerechnet. Der Verein erfüllte eine Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Strömungen der extremen Rechten. Von 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die Gruppe von dem bekannten Neonazi und Rechtsanwalt Jürgen Rieger geleitet.

Corona-Schäden, Überflutungen und verpasste Flüge – Rechtsanwälte, Richter und Wissenschaft im Gespräch

v.r.n.l. Justizrat W. Fensch, Prof. Dr. F. Shirvani, Uni Bonn, Rechtsanwalt Dr. G. Krafft, München und Richter am Bundesgerichtshof Dr. M. Kessen

Zum 3. Koblenzer Tag des Amtshaftungsrechts hatte die Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Verein Pro Justiz Rheinland in Diehls Hotel, Koblenz eingeladen. Zahlreiche Fälle, in denen Bürger zu Schaden gekommen sind und die nun von Staat und Kommunen Ersatz verlangen, waren Gegenstand dieses hochkarätig besetzten Fachaustauschs zwischen Anwälten, Richtern und Hochschullehrern. Weiterlesen

Causa Dillinger: Bisher wenige Meldungen von Opfern

Die Aufarbeitungskommission im Bistum Trier stellt ihren ersten Zwischenbericht vor. Foto: Harald Tittel/dpa

Trier. Bei der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier haben sich bisher nur wenige Missbrauchsopfer des Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger gemeldet. Weiterlesen

Causa Dillinger: Bisher wenige Meldungen von Opfern

Trier. Bei der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier haben sich bisher nur wenige Missbrauchsopfer des Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger gemeldet. «Drei Personen haben von persönlich erlebten unangemessenen, sexuell motivierten Verhaltensweisen berichtet», heißt es im ersten Zwischenbericht von Justizexperten zur Causa Dillinger, der am Mittwoch in Trier vorgestellt wurde. Die meisten der bisher 25 interviewten Zeitzeugen seien nicht selbst Opfer gewesen.

Der frühere Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht in Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters, Steffen Dillinger, hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden – und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen.

«Wir lassen keine Gelegenheit aus, bei Betroffenen für eine Kontaktaufnahme zu werben», teilten der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, als Autoren des Berichts mit. Ein Ziel des Projekts sei, mögliche Betroffene zu identifizieren, auch damit diese ihnen zustehenden Leistungen zur Anerkennung ihres Leids erhielten. «Eine proaktive Kontaktaufnahme» mit möglichen Opfern verbiete sich aber, «weil damit die Gefahr einer Retraumatisierung» verbunden sein könnte.

Hinweise auf Mittäter hätten sich bislang nicht ergeben, sagte Brauer. «Wir sind aber eigentlich auch erst seit drei Monaten dabei, die Dinge aufzuarbeiten, Akten auszuwerten, Bilder anzuschauen, mit Zeitzeugen zu sprechen. Aber daraus hat sich bisher kein Hinweis auf ein Netzwerk mit anderen Tätern oder Mittäter ergeben.»

Laut des Neffen Steffen Dillinger waren viele Bilder auf Reisen entstanden. Der Geistliche war von 1972 bis 2005 Vorsitzender der von ihm gegründeten CV-Afrika-Hilfe – und laut vorgelegtem Bericht oft in Afrika. Zudem sei er häufig in Deutschland oder auf Reisen in Europa in Begleitung junger afrikanischer Männer gewesen. «Einigen soll er Logis in seinem Haus in Friedrichsthal gewährt haben», steht in dem Papier.

Der Umstand, dass Homosexualität nach wie vor in vielen afrikanischen Staaten unter Strafe stehe, dürfte nach Ansicht der Justizexperten die Suche nach männlichen Opfern mit Aufenthaltsort in Afrika zusätzlich erschweren. «Es dürfte männlichen Personen großen Mut abverlangen, Übergriffe durch Dillinger zu schildern».

Einzelne Zeitzeugen hätten davon berichtet, sexuelle Übergriffe auf andere beobachtet oder von Dritten hiervon erfahren zu haben. Und fast alle haben laut Bericht von stark ausgeprägten und als «sehr unangenehm empfundenen Charakterzügen» wie Geltungssucht und Eitelkeit bei Dillinger erzählt. Die Erlebnisse der Interviewten betreffen die Zeit ab dem Beginn seines Dienstes in der Kirche 1961 als Kaplan in Saarbrücken bis zu einem Vorfall, der sich 2018 in Fulda ereignet habe – zum Nachteil eines Seminaristen, hieß es.

Der erste Zwischenbericht umfasse weder abschließende Ergebnisse noch Bewertungen, sondern er beschreibe die Arbeit des Projekts und gebe einen Überblick über erste Schritte, teilten Brauer und Hromada mit. Finale Ergebnisse werde es im Abschlussbericht geben. Ergebnisse würden personen- oder sachbezogen in Fallakten hinterlegt. Bislang seien rund 40 Fallakten angelegt worden.

Die Juristen hätten bisher bereits Einblick genommen in die Akten der Staatsanwaltschaft Mainz, sagte Brauer. Dazu gehörten 236 Diapositive, 13 Papierfotos und Datenträger. Die Behauptung, das Bildmaterial belege vielfachen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, habe keine Bestätigung gefunden. Die Einsichtnahme in die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken stehe noch aus.

Große Teile der Asservate aus dem Nachlass des Priesters waren Anfang Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichtet worden. Dafür entschuldigte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

«Der Verlust wiegt sehr schwer. Das konnten wir erst jetzt abschätzen, nachdem wir zwei dieser Kalender bei der Staatsanwaltschaft Mainz einsehen können», sagte Brauer. «Das ist ein Fundus von Informationen in diesen beiden Kalendern und man kann sich vorstellen, dass die anderen Kalender ähnlich geführt worden sind. Da sind Adressen drin, Telefonnummern, Kontaktdaten und so weiter, die jetzt eben für uns alle verloren sind.»

Ein zweiter Zwischenbericht ist für den 22. November angekündigt: Im nächsten Quartal stünden weitere Interviews an, teilten die Juristen mit. Zudem sollten weitere Akten ausgewertet werden. Zum Abschluss der Untersuchung folge ein umfassender Bericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier. Dillinger war im Alter von 87 gestorben.  (dpa)

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Minister Ebling: Gehen intensiv gegen den Rechtsextremismus vor

Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextremistische Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ einschließlich ihrer Teilorganisation „Crew 38“ verboten und aufgelöst. Seit 6 Uhr wird das Verbot zeitgleich in zehn Bundesländern, darunter auch in Rheinland-Pfalz, umgesetzt. Weiterlesen

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Whistleblower-Dokument: Kraftfahrt-Bundesamt droht Mercedes-Benz mit der Stilllegung von Euro 6 Diesel-Pkw wegen illegaler Abschalteinrichtungen

– KBA bewertet in der bislang geheim gehaltenen Anordnung die Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen als “unzulässig”, fordert deren Entfernung und droht andernfalls mit “Betriebsuntersagung nach § 5 FZV”

– Acht Jahre nach der Aufdeckung von Dieselgate schließt sich das KBA damit endlich den Einschätzungen und Forderungen der DUH an

– Knapp 10 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 mit illegalen Abschalteinrichtungen fahren immer noch in Deutschland und verpesten unsere Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid – tausende Menschen sterben jedes Jahr daran, hunderttausende erkranken

– DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert Verkehrsminister Wissing auf, jetzt alle festgestellten illegalen Abschalteinrichtungen bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen samt Messprotokollen und Schriftwechsel mit den Diesel-Konzernen offenzulegen, damit betrogene Kunden endlich ihre Rechte durchsetzen können

Kurz vor dem achten Jahrestag der Aufdeckung von Dieselgate veröffentlicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein neues und bislang geheim gehaltenes Dokument zu den Millionen Pkw, die immer noch mit illegalen Abschalteinrichtungen auf deutschen Straßen fahren und die Atemluft vergiften. Weiterlesen

Disziplinarverfahren gegen Ex-ADD-Vize eingestellt

Mainz (dpa/lrs) – Nach dem Ermittlungsverfahren ist auch das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingestellt worden. Der Vorwurf eines Dienstvergehens habe sich nicht bestätigt, erläuterte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Mittwoch im Landtagsinnenausschuss in Mainz die Entscheidung. Weiterlesen

EuGH entscheidet über Millionen-Beihilfen für Frankfurt-Hahn

Luxemburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) in Luxemburg, ob Rheinland-Pfalz dem Flughafen Frankfurt-Hahn mit millionenschweren Beihilfen unter die Arme greifen durfte. Dagegen hatte die Lufthansa geklagt. Weiterlesen

61-Jähriger Sexualstraftäter in Untersuchungshaft

Symbolfoto Festnahme

Edenkoben. Nachdem am Montag (11.09.2023) ein 61-Jähriger wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft genommen wurde, geben die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz weitere Informationen bekannt. Weiterlesen

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