Bonn/Berlin (dpa) – Wer mit seinem Smartphone viel schlechteres Internet bekommt als vertraglich vereinbart, soll zukünftig weniger zahlen müssen. Ein Eckpunktepapier, das die Bundesnetzagentur für die Umsetzung eines Gesetzesanspruchs vorgelegt hat, bekommt nun aber scharfe Kritik von Verbraucherschützern. Die angepeilten Regeln für das Minderungsrecht seien enttäuschend, sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, in Berlin.
Das dazugehörige Messtool sei zwar «in der Theorie eine sehr gute Sache». In der von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Form sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher aber «nahezu unbrauchbar».
Das Minderungsrecht für Internetverträge gibt es bereits seit Ende vergangenen Jahres. Bisher gilt es nur für Festnetz-Anschlüsse. Wer über das Messtool breitbandmessung.de schwarz auf weiß bescheinigt bekommt, dass es eine zu große Kluft gibt zwischen vertraglichem Versprechen und tatsächlicher Leistung, kann die Reduktion seiner Monatszahlungen durchsetzen. Weiterlesen