Keine Beiträge für ungenutzte Grundstücke ohne Straßenzugang

Koblenz (dpa/lrs) – Eigentümer von ungenutzten Grundstücken in Rheinland-Pfalz, die nicht an eine Straße angrenzen, müssen keine wiederkehrenden Beiträge an die Gemeinde zahlen. Diese Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag bekannt. Über diese sogenannten Ausbaubeiträge gab es in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz immer wieder Streit.

Die Richter gaben damit der Klage einer Eigentümerin zweier Grundstücke teilweise statt, von dem eines unmittelbar an eine Straße ihrer Gemeinde angrenzte. Das dahinterliegende Anwesen hat den Angaben nach allerdings weder einen Zugang zu einem Verkehrsweg, noch kann es über das vordere Grundstück der Klägerin angefahren werden. Das Grundstück sei mit Wiese und Sträuchern wild bewachsen und werde nicht genutzt. Die beklagte Gemeinde soll im Jahr 2019 wiederkehrende Ausbaubeiträge für beide Anwesen erhoben haben.

Während das an die Straße angrenzende Grundstück der Klägerin ohne weiteres beitragspflichtig sei, hätten für das dahinterliegende wild bewachsene Areal keine Beiträge erhoben werden dürfen, entschieden die Koblenzer Richter. Ausbaubeiträge für ein zweites Grundstück seien nur rechtmäßig, wenn es zusammen mit dem Hauptgrundstück einheitlich genutzt werde oder tatsächlich eine Zufahrt zu einer Anbaustraße besitze. Von einer einheitlichen Nutzung sei beispielsweise auszugehen, wenn ein Eigentümer sein Hinterliegergrundstück als Garten für das mit dem Wohnhaus bebaute Hauptgrundstück einsetzt.

 

 

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