Stromkunden könnten EU-Recht auf Langzeitverträge bekommen

Brüssel (dpa) – Um exzessive Strompreise für Verbraucher und Unternehmen zu vermeiden, will die EU-Kommission langfristige Verträge fördern. Das geht aus einem Entwurf für eine Gesetzesänderung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt.

Mit einem größeren Anteil von langfristigen Verträgen könnten Verbraucher demnach vermehrt von stabileren Preisen profitieren. Gleichzeitig soll mit den Neuerungen in der EU-Verordnung über den Strommarkt der Union das Investieren in erneuerbare Energien gefördert werden.

Monatelange Diskussionen

Um Endkunden vor starken Preisschwankungen zu schützen, schlagen die Verfasser des Entwurfs unter anderem ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischer Preisgestaltung vor. So könnten Verbraucher sichere, langfristige Preise festschreiben oder sich für Verträge mit dynamischen Preisen mit den Versorgern entscheiden, wenn sie Preisschwankungen ausnutzen wollen – etwa um Strom zu nutzen, wenn er billiger ist für beispielsweise das Aufladen von Elektroautos oder für Wärmepumpen.

Seit Monaten wird auf EU-Ebene über Änderungen auf dem Strommarkt diskutiert – vor allem, weil der Strompreis auch abhängig vom Gaspreis ist. Explodierende Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ließen auch den Strompreis nach oben schnellen.

Eine ganz große Reform des Strommarkts mit Entkopplung soll es aber nun nach Vorstellungen der Kommission nicht geben. Das sogenannte Merit-Order-Prinzip wird in dem Papier nicht infrage gestellt. Es bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten und somit teuersten Kraftwerk.

Garantie für Festpreis angepeilt

Weiterhin sollen dem Vorschlag zufolge die Investitionen in erneuerbare Energien angekurbelt werden, etwa mit speziellen Differenzverträgen (Contracts for Difference) und öffentlichen Garantien für sogenannte Power Purchase Agreements (PPA). Letztere sind Stromabnahmevereinbarungen zwischen Energieerzeugern und gewerblichen Abnehmern und bieten somit langfristige Preisstabilität sowie dem Erzeuger die nötige Sicherheit, um eine Investitionsentscheidung zu treffen.

Mit den Differenzverträgen sollen die EU-Staaten Stromerzeugern nach neuen Investitionen einen festen Preis für Strom garantieren. Ist ein am Markt erzielbarer Preis geringer, gleicht der Staat die Differenz aus, um langfristig Preisstabilität zu schaffen. Wird über dem in dem Vertrag festgelegten Preis verdient, geht der Überschuss an alle Stromendkunden auf Basis ihres Verbrauchs. Gelten soll dies für Investitionen in alle erneuerbaren Energien und für Kernkraft.

Grüne kritisieren Atomkraft-Förderung

Die EU-Kommission arbeitet seit Monaten an einem Entwurf für die Reform, der endgültige Vorschlag soll voraussichtlich kommende Woche vorgelegt werden. Im Anschluss müssen die Länder und das Europäische Parlament den Text endgültig aushandeln, bevor er in Kraft treten kann.

Der EU-Abgeordnete Michael Bloss (Grüne) kritisierte die Förderung von Investitionen auch in Atomkraft – sie werde den Erneuerbaren «als Kuckucksei ins Nest gelegt». Sie bekomme massive Förderversprechen, obwohl sie extrem teuer, nicht versicherbar und nicht vereinbar mit einem zukünftigen, flexiblen Stromsystem sei. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte, dass das Merit-Order-System dem Entwurf nach erhalten bleibt. «Es ist vernünftig, dass die Kommission nicht die Machete ansetzt, sondern mit dem Skalpell vorgeht.»

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen