– Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde der Bayerischen Staatsregierung im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bayerische Staatsregierung ab
– Gerichtshof kündigt an, Zwangshaft gegen Ministerpräsident und andere Politiker durch Europäischen Gerichtshof klären zu lassen
– Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist Offenbarungseid für den deutschen Rechtsstaat – Kanzlerin Merkel ist aufgefordert, sich für den Rechtsstaat einzusetzen
Das Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für saubere Luft in München gegen die Bayerische Staatsregierung steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die Bayerische Staatsregierung weigert sich, ein bereits seit 2014 rechtskräftiges Urteil umzusetzen und alle Maßnahmen zu verabschieden, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid führen. Um dies durchzusetzen, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bereits vor eineinhalb Jahren durch Beschluss vom 27. Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind diese Fahrverbote rechtmäßig und zur Einhaltung der Grenzwerte in München zwingend. Weiterlesen