Montagsspaziergänge im Bereich des Polizeipräsidiums Trier

Wie schon an den Montagen der vergangenen Wochen trafen am Montagabend, dem 24. Januar, an mehreren Örtlichkeiten im gesamten Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Trier, Menschen zu sogenannten Montags-Spaziergängen und Demonstrationen zusammen.

Die Polizei begleitete diese, teilweise gemeinsam mit den örtlichen Versammlungsbehörden, um das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig auf die Einhaltung der geltenden Maßnahmen und erteilten Auflagen zum Gesundheitsschutz zu überwachen und durchzusetzen.

Für den Bereich der Polizeidirektion Trier:

Trier:

Gegen 19 Uhr stellten Polizeikräfte ca. 20 Personen in der Innenstadt fest, bei denen es sich dem äußeren Anschein nach um eine Versammlung handelte. Nachdem die Gruppe durch die Polizei zur Benennung eines Versammlungsleiters aufgefordert wurde, meldete dieser eine Spontanversammlung im Bereich der Simeonstraße an. Wenig später wurde ebenfalls als Spontanversammlung eine Gegenversammlung zur kurz zuvor unter Auflagen genehmigten Versammlung angemeldet. An dieser Gegenversammlung nahmen drei Personen teil. Beide Versammlungen endeten um 20 Uhr und verliefen friedlich.

Idar-Oberstein:

Im Stadtteil Oberstein konnte eine Ansammlung von ca. 20 Personen festgestellt werden, die sich an die Bestimmungen zum Gesundheit- und Infektionsschutz hielten.

Birkenfeld:

In Birkenfeld zogen in der Spitze ca. 70 Personen, teils mit Kerzen in den Händen, durch die Stadt. Die vor Ort eingesetzten Beamtinnen und Beamten stellten keine Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen fest.

Saarburg:

Gegen 17:55 Uhr stellten Einsatzkräfte in Saarburg zunächst zwei Menschenansammlungen, bestehend aus ca. 20 im Bereich “auf dem Graben und ca. 30 Personen am City-Parkplatz fest. Diese Ansammlung wuchs bis 18:30 Uhr auf ca. 120 Personen an. In Absprache mit der Versammlungsbehörde wurde diese Ansammlung als Versammlung eingestuft. Die Teilnehmenden wurden durch die Polizei über Lautsprecherdurchsagen informiert und ihnen wurden die erteilten Auflagen bekanntgegeben. Die Versammlung setzte sich anschließend als Aufzug durch die Saarburger Altstadt in Bewegung. Ein Versammlungsteilnehmer führte dabei eine Lautsprecheranlage mit sich. Weil er diese trotz mehrfacher Aufforderung durch die Versammlungsbehörde nicht abschaltete, stellten Polizeibeamte die Anlage sicher. Einige Versammlungsteilnehmer:innen, die auch nach mehrfacher Aufforderung keine Mund-Nasen-Schutz trugen, schloss die Versammlungsbehörde von der Versammlung aus. Gegen diese Personen wurden durch die Polizei entsprechende Platzverweise erlassen. Zwei Personen verweigerten die Angaben ihrer Personalien gegenüber der eingesetzten Polizeikräfte, sodass sie zur Feststellung ihrer Identität in Polizeigewahrsam genommen werden mussten. Drei Polizeibeamte wurden im Rahmen einer Widerstandshandlung leicht verletzt. Wegen der anhaltenden Verstöße gegen die erteilten Auflagen, löste die Versammlungsbehörde die Versammlung gegen 19:10 Uhr auf.

Zur Durchsetzung dieser Anordnung führten Polizeikräfte die verbleibenden Versammlungsteilnehmer mit einer Polizeikette aus dem Versammlungsbereich. Insgesamt leiteten die Beamtinnen und Beamten drei Straf- und neun Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein.

Für den Bereich der Polizeidirektion Wittlich:

Die von den Kreisverwaltungen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell erlassenen Allgemeinverfügungen zur Pandemiebekämpfung hatten wie in der vergangenen Woche Bestand, sodass konkrete Auflagen wie die Masken- und Abstandspflicht zur Teilnahme an den Veranstaltungen/Aufzügen für die Bürgerinnen und Bürger geregelt war. Die Allgemeinverfügung für den Bereich des Bitburger Stadtgebiets beinhaltet darüber hinaus eine vorgegebene Wegstrecke zur Durchführung eines eventuellen Aufzugs. In Bitburg und Daun waren auch Vertreter der Versammlungsbehörden im Einsatz. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Wittlich kam es zu folgenden Versammlungen bzw. Aufzügen:

Bitburg:

Ab 17.55 Uhr versammelten in der Spitze ca. 200 Personen im Bereich Bedaplatz. Seitens der vor Ort anwesenden Versammlungsbehörde wurde die Ansammlung zur Versammlung erklärt und mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Vor Beginn des Aufzuges wurde eine Person wegen Verstoßes gegen das Mund-Nasen-Schutz-Tragegebot von der Versammlung ausgeschlossen und ein Platzverweis ausgesprochen. Insgesamt wurden 15 Personen kontrolliert, vier Identitätsfeststellungen durchgeführt und vier Platzverweise ausgesprochen sowie vier Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen erstattet. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse. Im Bereich “Am Spittel” / “Bedaplatz” fand eine angemeldete Gegendemonstration unter dem Motto “Mahn-Gedenkzeit” mit 21 Teilnehmern statt. Diese Versammlung verlief unter Einhaltung aller Auflagen ohne besondere Vorkommnisse.

Wittlich:

Die Polizei stellte gegen 18 Uhr eine Ansammlung von 70 Personen auf der Lieserbrücke bzw. dem Platz an der Lieser fest. Die eingesetzten Polizeikräfte erklärten diese Ansammlung zur Versammlung und gaben die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt. Ein Aufzug dieser Personen bewegte sich von der Kurfürstenstraße zum Schulzentrum und zurück zum Pariser Platz. Die Polizei wies dabei einige der Personen bezüglich der Auflage zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes mehrfach hin. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse. Bernkastel-Kues: Die Einsatzkräfte stellten gegen 17.55 Uhr eine Ansammlung von 30 Personen in der Nähe der Verbandsgemeindeverwaltung fest. Bei stetigem Zulauf wuchs die Personengruppe auf ca. 170 Menschen an, die sich anschließend über die Moselbrücke nach Kues und anschließend durch Bernkastel bewegten. Auch diese Ansammlung erklärte die Polizei zur Versammlung und gab die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse.

Daun:

In Daun stellte die Polizei gegen 19.00 Uhr eine Zusammenkunft von ca. 80 bis zeitweise 100 Personen zunächst im Bereich der VGV fest. Die Personen bewegten sich mit Abstand in Zweiergruppen durch das Stadtgebiet. Die vor Ort anwesende Versammlungsbehörde erklärte die Ansammlung zur Versammlung und gab mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt. Die Versammlung verlief anschließend insgesamt ohne besondere Vorkommnisse.

Zell / Traben-Trarbach:

Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Zell stellten gegen 18.30 Uhr am “Schwarze Katz-Brunnen” in Zell und gegen 19.10 Uhr in Traben-Trarbach 78 Personen fest. Seitens der eingesetzten Polizeikräfte wurden die Ansammlungen zu Versammlungen erklärt und die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes bekannt gegeben. Die Personen bewegten sich jeweils unter Einhaltung der Corona-Auflagen durch die Straßen. Beide Versammlungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse, so dass die Polizei nicht einschreiten musste.

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