Katrin Eder: „Windkraftanlagen sollen künftig einfacher und schneller genehmigt werden“

Die Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen werden nun bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen zentralisiert

Für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sollen künftig die Struktur- und Genehmigungsdirektionen und nicht mehr die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig sein. Das hat der Ministerrat beschlossen. Mit dem Beschluss wird eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bezweckt. Dies soll den dringend erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Windenergie, entscheidend fördern und damit auch dem Klimaschutz dienen.

„Die Erderwärmung schreitet unablässig voran – mit zum Teil katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Umwelt. Hier tickt die klimapolitische Uhr. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein zentraler Schlüssel für einen wirksamen Klimaschutz. Rheinland-Pfalz muss unter anderem die Windkraft massiv ausbauen, um seine Klimaschutzziele zu erreichen und die heimische Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von internationalen Energiekrisen zu machen. Hürden und Verzögerungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen hinterfragt und gegebenenfalls beseitigt werden – wie etwa mit der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Mit der Zentralisierung der immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Windenergieanlagen werden diese landeseinheitlich standardisiert und beschleunigt. Die Landesregierung erfüllt hier eine wichtige Vorgabe des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Für die Zentralisierung werden SGD Nord und SGD Süd personell aufgestockt. Die SGD Nord erhält 8,5 zusätzliche Stellen, die SGD Süd 5,5. Darüber hinaus wird das Landesamt für Umwelt zur Verstärkung des für das Genehmigungsverfahren wichtigen Beratungsangebots auf dem Gebiet des Naturschutzes mit zwei weiteren Stellen ausgestattet.

Wolfgang Treis, Präsident SGD Nord, erklärte: „Als künftige Genehmigungsbehörde für immissionsschutzrechtliche Verfahren im Bereich der Windkraft leisten wir als SGD Nord unseren Beitrag, um die Energiewende im nördlichen Rheinland-Pfalz voranzutreiben. Mit unserer gebündelten Fachkompetenz unterstützen wir gerne die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, um damit die Klimaziele der Landesregierung zu erreichen.”

 

„Die Windenergie ist eine der wichtigsten Energiequellen für die notwendige Energiewende. Windenergieanlagen stellen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieversorgung dar. Daher geht mit dem Beschluss des Ministerrates für mich ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Als Präsident der SGD Süd freue ich mich sehr, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig noch mehr für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz beitragen können. Ein junges und dynamisches Team steht bereit, welches gemeinsam mit mir hochmotiviert auf den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel blickt“, erläuterte Dr. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd.

 

Die Zentralisierung auf die staatliche Ebenen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDen) geht auf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien zurück. Bislang wurden in Rheinland-Pfalz für diese Verwaltungsaufgabe die zwölf kreisfreien Städte, die 8 großen kreisangehörigen Städte und die 24 Landkreise zuständig, wobei der Schwerpunkt der Windkraft-Standorte in den Landkreisen lag.

 

Die zur Umsetzung des Ministerratsbeschlusses erforderliche Zuständigkeitsveränderung wird in Kürze, am Tag nach der Verkündung, wirksam. Alle nötigen Informationen für die Antragstellung werden auf der Internetseite der SGDen veröffentlicht.

 

Zwei Jahre nach der Umsetzung der Hochzonung soll die Effizienzsteigerung evaluiert werden. Danach wird entschieden, ob das Konzept auf alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen erweitert wird. Den Oberzentren soll jedoch ein Wahlrecht dahingehend eingeräumt werden, die Verwaltungsaufgabe beizubehalten.

 

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