Einreise von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Infolge des Krieges in der Ukraine kommt es zurzeit zu erheblichen Migrationsbewegungen ukrainischer Staatsangehöriger nach Deutschland. Gleichzeitig können bereits in Deutschland lebende ukrainische Staatsangehörige derzeit nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Aktuelle Informationen zur Einreise ukrainischer Staatsbürger und deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können den Hinweisen des Bundesinnenministeriums https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html 

sowie den Hinweisen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz unter: https://mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faqs-fragen-und-antworten/ entnommen werden.

Die Europäische Union, Bund und Länder beabsichtigen die Aufnahme von Vertriebenen auf Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG). Dadurch soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen gelten. Bis zur Veröffentlichung und zum Inkrafttreten der notwendigen Beschlüsse bzw. zur Vorbereitung der entsprechenden Verfahren bietet die Kreisverwaltung den betroffenen Personen im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Möglichkeit einer ausländerrechtlichen Erfassung.

Dazu wird um Übersendung der nachfolgend genannten Daten per E-Mail gebeten: ukraine@bitburg-pruem.de

-vollständiger Name der eingereisten Personen

-Geburtsdatum

-Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)

-alternativ möglichst ein anderer Nachweis zum Datum der Einreise

-Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers

-Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?

-E-Mail-Adresse

-telefonische Erreichbarkeit

-ggf. Ansprechpartner

Zur Regelung des weiteren Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland wird sich die Ausländerbehörde dann mit den betroffenen Personen bzw. deren Gastgebern in Verbindung setzen.

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