DGIM begrüßt Krankenhausreform: Aus- und Weiterbildung sicherstellen, kleinen Krankenhäusern Perspektiven bieten

Wiesbaden. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt die Vorschläge aus der 3. Stellungnahme der Regierungskommission für die Krankenhausreform. Sie seien ein Schritt in die richtige Richtung, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen und den ökonomischen Druck auf Krankenhäuser zu reduzieren. Gleichzeitig braucht es bei der Umsetzung Augenmaß unter Berücksichtigung gewachsener regionaler Strukturen. Dies haben auch die Bund-Länder-Verhandlungen in der vergangenen Woche gezeigt. In ihrer aktuellen Stellungnahme zum Reformpaket dringt die DGIM darauf, die Reform nach einheitlichen Maßstäben umzusetzen, aber auch regionale Eigenheiten nicht außer Acht zu lassen (1). Insbesondere müssten Krankenhäuser, deren Leistungsspektrum eingeschränkt würde, alternative, aber für ihre Region wichtige ambulante und stationäre Leistungen erbringen. Eine hochwertige Aus- und Weiterbildung muss auf allen Versorgungsebenen gewährleistet sein.

Die Einführung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen sowie die Vergütung von Vorhalteleistungen sind die drei Eckpunkte, die die Regierungskommission in ihrer dritten Stellungnahme vorgestellt hat (2). „In der aktuellen Diskussion um diese Vorschläge wird deren Potenzial allerdings oftmals verkannt“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. „Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung, da sie klare, an Qualitätskriterien orientierte Strukturen in der Krankenhauslandschaft schaffen und den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken abmildern“, sagt auch Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Co-Sprecher der DGIM-Kommission „Struktur der Krankenversorgung“. Die Kommission hat weitere wichtige Eckpunkte, die für die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform entscheidend sind, in einer aktuellen Stellungnahme zusammengefasst und veröffentlicht (1).

Besondere Beachtung müsse nach Meinung der DGIM die Aus- und Weiterbildung finden. „Die fachärztliche Weiterbildung ist eine wichtige Leistung im Gesundheitssystem, die bislang in Stellenbemessungen aber nicht abgebildet ist“, sagt der Vorsitzende der DGIM Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner. Angesichts steigender ärztlicher Personalkosten müsse dieses zeitintensive Engagement der Kliniken unbedingt refinanziert werden. „Gerade in Hinblick auf den demografischen Wandel müssen Bund und Länder die nötigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen in den Kliniken – vor allem den Universitäts- und Lehrkliniken – schaffen, damit ausreichend hoch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte aus- und weitergebildet werden“, so Müller-Ladner.

Wie die Bund-Länder-Verhandlungen vergangene Woche gezeigt haben, bedarf es bei der konkreten Umsetzung der Reformvorhaben noch weiterer Verhandlungen und regionaler Sonderregelungen. „Entscheidend für die Akzeptanz in der Bevölkerung und Politik werden flexible, für die Region angepasste Modelle für die zukünftigen Level I Versorgungseinrichtungen sein“, urteilt DGIM-Generalsekretär Ertl. Diese Einrichtungen sollen nach den Plänen der Kommission die wohnortnahe, flächendecke Grundversorgung sicherstellen. „Bei der Einteilung in die Versorgungsstufen muss es Anschlussperspektiven für Kliniken geben, die dann nicht mehr alle medizinischen Leistungen erbringen können“, fordert auch Professor Dr. med. Norbert Suttorp von der Charité Universitätsmedizin Berlin und Mitverfasser der Stellungnahme. Die Öffnungsklauseln, die die Landesgesundheitsministerinnen und -minister in ihren Verhandlungen mit Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach letzte Woche durchgesetzt haben und die ihnen regionale Abweichungen von den Vorschlägen der Reformkommission ermöglichen, seien eine Möglichkeit dazu. „Gleichzeitig sollten Öffnungsklauseln nicht dazu genutzt werden, den Status-quo einfach beizubehalten. Denn eines ist allen Beteiligten klar: Eine Reform der Krankenhausversorgung ist zwingend notwendig“, so Ertl abschließend.

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