DEHOGA fordert Verzicht auf das Beherbergungsverbot

Gereon Haumann, (Foto: Andreas Scholer/tonimedia.de)

Kein erhöhtes Risiko bei Übernachtungen – professionelle Einhaltung der AHA-Regeln – Maßnahmen führen zu faktischem Lockdown der Betriebe

Bad Kreuznach, 09.10.2020: In der seit 15.09.2020 geltenden 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind in § 19 Absatz 4 und 5 bereits Regelungen für die Einreise von Personen aus Risikogebieten – sowohl aus dem Ausland als auch aus innerdeutschen Risikogebieten – enthalten. Danach ist die Beherbergung (Aufnahme zur Übernachtung) eines Gastes aus einem ausländischen oder innerdeutschen Risikogebiet nur dann zulässig, wenn der – aus dem Risikogebiet – anreisende Gast einen negativen Corona-Test – nicht älter als 48 Stunden seit der Einreise – nachweisen kann. Somit hat Rheinland-Pfalz – im Übrigen als einziges Bundesland neben Schleswig-Holstein – bereits entsprechende Regelungen für die Einreise und Beherbergung von Gästen auch aus innerdeutschen Risikogebieten. Weitere Handlungsbedarfe aus der Konferenz des Kanzleramtsministers Dr. Helge Braun mit den Spitzen der Staatskanzleien ergeben sich somit für Rheinland-Pfalz nicht.

Maßnahmen führen zu faktischem Lockdown der Betriebe

Präsident Gereon Haumann: „Seit der öffentlichen Berichterstattung über die Beherbergungsverbote überrollt eine Stornowelle unsere Beherbergungs-betriebe und verhagelt uns das dringend benötigte Geschäft in den Herbst-ferien“. Haumann befürchtet, dass es durch die aktuell weiter ansteigende Anzahl von Risikogebieten, ebenso wegen der hohen Verunsicherung reisewilliger potenzieller Gäste – zu einem schleichenden Lockdown für unsere Betriebe kommt. „Bei weiterer Zunahme der Ausweisung von Risikogebieten wird die Gastgewerbebranche einen kompletten faktischen Lockdown erleben. Dies ist nicht nur unangemessen, dies ist nicht hinnehmbar!“

Kein erhöhtes Risiko bei Übernachtungen

Die Betriebe bleiben zudem auf den Stornokosten sitzen, da sie diese den stornierenden Gästen nicht berechnen dürfen. Uns ist kein Hotspot in einem rheinland-pfälzischen Hotelbetrieb bekannt. Die Beherbergungsleistung

(= Übernachtung) birgt nach allen vorliegenden Erkenntnissen kein erhöhtes Infektionsrisiko; ergo ist eine Beschränkung der Beherbergungsbetriebe, die de facto einem Erliegen der Beherbergungsnachfrage nachkommt, nicht gerechtfertigt. „Wir fordern daher den Verzicht auf das Beherbergungs-verbot“, so Präsident Gereon Haumann.

Professionelle Einhaltung der AHA-Regeln

Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob das Größenmerkmal der Inzidenzen (50 Infektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten 7 Tage) so aufrecht erhalten werden sollte.

a. Den wirksamsten Schutz gegen eine Infektion bietet – bekannter maßen – die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen und Beachtung der sog. AHA-Regeln. Beherbergungsbetriebe gewährleisten die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen als Profis. Sie halten Gäste zudem stetig zur Einhaltung der AHA-Regeln an. Der Aufenthalt eines Gastes in einem Beherbergungsbetrieb, insbesondere der Aufenthalt und die Übernachtung in einem Hotelzimmer stellen – bei Beachtung der AHA-Regeln keine Erhöhung des Infektionsrisikos dar. Infektionsgeschehen sind dort festzustellen, wo unkontrolliert und ohne Beachtung der AHA-Regeln zusammengekommen wird.

b. Bei Beibehaltung der v. g. Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner droht eine Überlastung der Testkapazitäten: alle Bewohner aus einem mit dieser Definition als „Risikogebiet“ eingestuften Stadt / Landkreise etc. sind dann „gezwungen“, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie überhaupt eine Symptomatik aufweisen, sich testen zu lassen, wenn sie in Deutschland als Gast verreisen wollen. Wenn man also überhaupt ein Beherbergungsverbot für alle Bewohner eines Risiko-gebietes aussprechen will, dann ist dringend geboten, um damit nicht jedwede Reisebewegung innerhalb von Deutschland zu unterbinden – den Wert von 50 deutlich anzuheben, beispielsweise auf 100. Dies muss umso mehr gelten, wenn wir im Verlauf der nächsten Tage und Wochen feststellen sollten, dass die Anzahl der innerdeutschen Risikogebiete zunehmen sollte.

 

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