Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots beschlossen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt Einigung im Corona-Management

Verreisen ist in diesen Herbstferien nicht ganz einfach. Denn nicht nur im Ausland gelten mittlerweile viele Länder als Risikogebiete. Auch wer in Deutschland Urlaub plant, muss genau hinschauen: Auch hierzulande steigt die Zahl der Gebiete mit einem kritischen Wert an Neuinfektionen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt, dass sich die deutliche Mehrheit der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramtes auf ein gemeinsames Vorgehen für innerdeutsche touristische Reisen verständigt habe. Nach aktuellem Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) überschreiten sechs Landkreise den kritischen Durchschnittswert von 50 (Stand: 05.10.) – und zwar Hamm, Remscheid, Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Vechta. Reisende aus diesen deutschen Corona-Hotspots und natürlich auch aus ausländischen Risikoländern (siehe RKI-Liste) dürfen ab sofort nur noch mit einem negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist, in Hotels oder Pensionen übernachten.

„Ich sehe mit Sorge, dass die Zahlen in Deutschland wieder steigen und wir an verschiedenen Orten Infektionsausbrüche haben, die nicht lokal eingegrenzt sind. Deswegen bitten wir eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, nicht erforderliche Reisen in oder aus Corona Hotspots zu vermeiden. Es steht viel auf dem Spiel, wir dürfen das nicht riskieren, was wir in den vergangenen Monaten durch Verzicht und Disziplin erreicht haben.“

Beginnend mit der kalten Jahreszeit nimmt das Infektionsgeschehen auch in Deutschland wieder zu. Insbesondere in Metropolen und Ballungsräumen ist ein Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen, dem auf der Grundlage der getroffenen Beschlüsse zur Hotspot-Strategie konsequent begegnet werden muss. Damit soll eine Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleistet und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden. Dies gilt vor allem, um ein Wiederanlaufen der Wirtschaft sowie den flächendeckenden Betrieb von Schulen und Betreuungseinrichtungen zu gewährleisten.

Ausgenommen vom Beherbergungsverbot seien – wie bisher auch bei der Quarantäne – Geschäftsreisen und Reisen aus triftigen Gründen. Das gilt auch für Menschen aus Risikogebieten, die einen aktuellen negativen Corona-Test haben. Die Landesregierung werde jetzt mit ihren Partnern in den Kommunen, den Industrie-und Handelskammern und der Dehoga über eine gute und praktikable Umsetzungsmöglichkeit beraten.

Wichtig ist aus Sicht der Ministerpräsidentin mehr Übersichtlichkeit für die Menschen und eine Planbarkeit für die Betriebe zu erreichen. Daher begrüße sie auch, dass Berlin seitens des Robert-Koch-Institutes zukünftig als Einheitsgemeinde im Hinblick auf die Inzidenzen behandelt wird, genauso wie die Hansestädte Hamburg und Bremen. Rheinland-Pfalz hat sich bereits mit Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen abgestimmt.

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