A61 – Moseltalbrücke Winningen: Verkehrliche Einschränkungen bleiben bestehen

Planungen für eine dauerhafte Brückeninstandsetzung beginnen

Um die Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit der Moseltalbrücke Winningen sicherzustellen, lässt die Autobahn GmbH des Bundes, wie angekündigt, seit Jahresbeginn umfangreiche Untersuchungen durchführen. Wie aktuelle Untersuchungsergebnisse zeigen, ist die Tragfähigkeit der Brücke für den nicht genehmigungspflichtigen Verkehr (bis 44 t) gegeben. Demzufolge kann der Individualverkehr und der nicht genehmigungspflichtige Schwerlastverkehr die Brücke bis auf Weiteres unter den bekannten verkehrlichen Einschränkungen nutzen.

Im Zuge der Untersuchung am Bauwerk ist festgestellt worden, dass sich das Schadensbild punktuell über die gesamte Brückenlänge (930m) in unterschiedlicher Ausprägung erstreckt. Vor diesem Hintergrund ist eine umfangreiche Instandsetzung der Moseltalbrücke Winningen notwendig. Die Schadstellen werden engmaschig kontrolliert, sodass die Brücke weiterhin sicher befahren werden kann.

Die Planungen, um eine dauerhafte Brückeninstandsetzung realisieren zu können, sind komplex und werden die komplette zweite Jahreshälfte in Anspruch nehmen. Demzufolge wird ein Beginn der Instandsetzungsarbeiten im Jahr 2024 angestrebt. Ob bzw. unter welchen Auflagen Großraum- und Schwertransport-Fahrzeuge die Brücke wieder nutzen können, lässt sich nach Abschluss einer erfolgreichen Instandsetzung festlegen.

Die Autobahn GmbH hat jetzt ein aktualisiertes FAQ auf der Projektwebsite mit Fokus auf den Bauwerkszustand und die damit verbundenen Auswirkungen veröffentlicht. Zudem werden die Untersuchungen, deren Zielsetzungen und relevante Ergebnisse vorgestellt.

Hintergrund:

Zum Schutz der Brücke und zur Vermeidung einer Schadensausbreitung an der Moseltalbrücke Winningen wurden von der Autobahn GmbH des Bundes bislang folgende verkehrliche Maßnahmen vorgenommen: Auf dem rechten Fahrstreifen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden in beiden Fahrtrichtungen der Moseltalbrücke Winningen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h. Um den Verkehrsfluss in beiden Fahrtrichtungen zu optimieren, gilt für den Pkw-Verkehr, der den linken Fahrstreifen befährt, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h. Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandgebot von 50 Metern. Dieser Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk derzeit nicht mehr passieren.

 

 

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