Morbacher zu 14 Monate Freiheitsstrafe, sowie Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hab heute am 22.08.2013 ein Urteil verkündet. Danach ist der Angeklagte schuldig der Bedrohung in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beleidigung, der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund:

 Der Angeklagte ist ein 45 Jahre alter Mann aus Morbach. Ihm wird vorgeworfen im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit insgesamt neun Straftaten zu Lasten von Personen aus seinem familiären Umfeld begangen zu haben. Im September 2012 soll er einer Person ernsthaft damit gedroht („Ich bring Dich um, Dreckscheiße, Dreckschwein!“) haben, diese umzubringen und das Haus dieser Person mit Steinen beworfen haben. Auch das Haus seiner Tante soll er im Dezember 2012 mit Steinen beworfen haben. Als diese nach draußen kam, um zu verhindern, dass der Angeklagte fortfuhr, soll er sie körperlich angegriffen haben. Als ein weiterer Verwandter zur Hilfe kam, soll der Angeklagte diesen gezielt mit einem Stein beworfen haben. Bei einer anderen Gelegenheit soll der Angeklagte seiner Tante mit dem Tod gedroht haben und ihr eine glühende Zigarette ins Gesicht geschnipst haben. Erst als ein weiterer Zeuge zur Hilfe kam, soll sich der Angeklagte entfernt haben. Seine Mutter soll der Angeklagte an einem weiteren Tag im Januar 2012 als „Dreckstier“ bezeichnet haben. Außerdem soll er ihr angedroht haben „ihr die Fresse kaputt zu schlagen“. Als die Geschädigte daraufhin das Haus verlassen wollte, soll er sie mit Gewalt daran gehindert haben. Später soll er der Mutter des Angeklagten gelungen sein die Polizei zu rufen. Als diese eintraf, soll er geflüchtet sein. Im Nahbereich wurde der Angeklagte jedoch angetroffen. Seiner Festnahme soll er sich mit Gewalt gegen die zwei diensthabenden Polizisten widersetzt haben. Er soll versucht haben, einen der Polozisten in den Genitalbereich zu treten. Im, Polizeiauto soll er zu dem anderen Polizisten gesagt haben: „Wenn ich Dich allein treffe, hau ich dir mit einer Spitzhacke in die Fresse.“

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